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FAQ & Hilfsmittel

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beantwortet täglich zahlreiche Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Ressorts und Ministerien rund um das Thema Corporate Design. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die uns regelmäßig erreichen.
 

Corporate Design

Das Corporate Design der Bundesregierung basiert auf dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 2. Juni 1999. Die Pflege, Entwicklung und Umsetzung des Corporate Design obliegt dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Die Bundesministerien entscheiden im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit, inwieweit das Corporate Design auch im nachgeordneten Bereich zur Anwendung kommt.

Der einheitliche gestalterische Gesamtauftritt der Bundesregierung dient der Orientierung und besseren Wahrnehmung der gesamten Kommunikation. Ziel des Corporate Designs ist ein einheitliches Erscheinungsbild bei allen Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der gesamten Bundesregierung. Angebote und Informationen der Bundesregierung sollen klar als solche erkennbar sein.

Anwenderinnen und Anwender sind die Obersten Bundesbehörden, dazu gehören u.a. die Bundesministerien, das Bundeskanzleramt sowie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Die Bundesministerien entscheiden eigenverantwortlich, inwieweit das Corporate Design auch in ihrem nachgeordneten Bereich übernommen wird.

Das Corporate Design wird nach dem „Ganz oder gar nicht“ Prinzip angewendet, d.h. alle Elemente sind verpflichtend anzuwenden. Die Nutzung einzelner Elemente ist nicht zulässig.

Basiselemente

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundesbehörden, die dem CD der Bundesregierung folgen, können die CD-Elemente nutzen. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige CD-Stelle im jeweiligen Ressort, um die Zugangsdaten bzw. einzelne Dateien zu erhalten.


Basiselemente

Dienstleister wenden sich bitte direkt an die fördermittel-gebenden Stellen, mit denen sie in Kontakt stehen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundesbehörden wenden sich bitte an die zuständige CD-Stelle im jeweiligen Ressort, um die Zugangsdaten bzw. den Logokoffer zu erhalten.

Der Adler wurde als Element der Bildwortmarke speziell für die Bundesregierung entwickelt. Er darf nur in Verbindung mit dem Flaggenstab und der Wortmarke eingesetzt werden. Informationen zum Bundesadler finden Sie hier: BVA - Aufgaben von A bis Z - Hoheitszeichen

Nein. Die Bestandteile der Bildwortmarke - Adler, Flaggenstab und Wortmarke - dürfen nicht einzeln verwendet werden. Siehe hier Link zum Styleguide: 

Styleguide Bildwortmarke

 

Typografie

Die BundesSans gehört zu den sogenannten Humanistischen Serifenlosen und entspricht den Empfehlungen des DBSV hinsichtlich der Leserlichkeit von Schrift. Auch in der DIN 1450 – Leserlichkeit – werden Humanistische Antiqua- (mit Serifen) und Groteskschriften (ohne Serifen) als besonders gut leserlich bezeichnet. 

Merkmale BundesSans

Infos zu Barrierefreiheit

Nein. Die Schriften sind ein integraler Bestandteil des Corporate Designs der Bundesregierung und schon in den Nutzungsbedingungen an den ausschließlichen Einsatz in diesem Rahmen gebunden. Stilistisch ähnlich anmutende Schriftarten sind die Calibri oder die Noto. Beide Schriften sind frei erhältlich und dienen auch für das CD der Bundesregierung als Ersatzschriften. Link zum Styleguide: 

Ersatzschriften