Bildwortmarke
Die Bildwortmarke besteht aus dem Bundesadler, der stilisierten Fahne (auch „Flaggenstab“ genannt) und dem Schriftzug. Um die Einzigartigkeit und Hochwertigkeit dieser Marke jederzeit zu gewährleisten, darf sie nur in den dokumentierten Versionen verwendet werden. Sie liegt für alle Medien und Drucksysteme als digitale Vorlage vor.
Bildwortmarke der Bundesregierung.
Bildwortmarken zweier Behörden
Die zweite Bundesbehörde kann als Wortmarke neben der Bildwortmarke der erstplatzierten Bundesbehörde platziert werden. Mithilfe des Bildwortmarken-Assistenten können Sie auch Bildwortmarken zweier Behörden generieren.
Beispiel einer kombinierten Bildwortmarke zweier Bundesbehörden: Die zweite Behörde wird als Wortmarke ohne Flaggenstab und Adler neben die erste Behörde platziert.
Die Platzierung von mehreren Bildwortmarken nebeneinander ist nicht möglich.
Es dürfen nicht mehr als zwei Wortmarken von Bundesbehörden miteinander kombiniert werden. Alternativ kann die Bildwortmarke "Die Bundesregierung" verwendet werden, siehe: Kriterien für die Verwendung der Bildwortmarke "Die Bundesregierung"